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Hafenordnung

Die Zollvorschriften sind in Italien sehr einfach. Bei der Einreise nach Italien aus einem nicht EU-Mitgliedstaat (darunter auch Kroatien, das derzeit noch nicht zur Schengen-Zone gehört) muss sich der Bootsfahrer bei einem Grenzpolizeibüro begeben, um die Grenzformalitäten zu erledigen.

Hierbei müssen die Bootspapiere, die Crew- und Passagierlisten zusammen mit den Dokumenten der Besatzung vorgelegt werden.

Bei der Einreise nach Italien aus einem EU-Mitgliedsstaat (z.B. aus Slowenien) ist die Zollabfertigung nicht erforderlich.

Für weitere Informationen fragen Sie das Personal im Hafenbüro.

 

Bitte beachten Sie:

Für alle Wasserfahrzeuge die unter der Flagge eines nicht EU-Staates auf dem Seeweg nach Italien einreisen, wird das System der vorübergehenden Einfuhr angewendet, die für eine max. Zeitdauer von 18 Monaten gilt. Nach diesem Zeitraum muss unbedingt das Boot in ein Nicht-EU-Land verlegt werden, es sei denn der Eigentümer zahlt die Mehrwertsteuer auf den Wert des Bootes.

Diese Vorschrift ist schon mit einer Ausreise für einen Tag aus der EU-Zone z.B. nach Montenegro erfüllt und die vorübergehende Einfuhr für 18 Monate kann wieder zur Anwendung kommen.

 

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